Förderungsmöglichkeiten

Förderungsmöglichkeiten

Nullsteuersatz und mehr

Bundesweit gilt ein Nullsteuersatz für alle ab dem 1. Januar 2023 installierten Anlagen auf oder in der Nähe eines Wohnhauses.

Regelung gilt für alle Komponenten (Photovoltaikmodule, Wechselrichter, Batteriespeicher etc.)

Wir unterstützen Sie in allen Fragen zu Förderung und Finanzierung.

SolarPLUS in Berlin

Für Berlin gibt es zusätzlich das Förderprogramm SolarPLUS
Gefördert werden Stromspeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage.
Grundsätzlich gibt es 300 € je Kilowattstunde nutzbarer Kapazität des Speichers.

Für eine PV-Anlage mit 6 kWh Speicherleistung wären das wären 1.800 Euro Förderung.

Für die Durchführung des Programms, also Antragsstellung und Auszahlung der Förderung, ist die Investitionsbank Berlin (IBB) zuständig.

Einpeisevergütung

Jede Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) mit Netzanschluss muss die Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erfüllen und kann eine Einspeisevergütung erhalten.

Dem Betreiber einer Photovoltaikanlage wird über einen Zeitraum von 20 Jahren eine feste Vergütung für den eingespeisten Strom garantiert. Die Höhe dieser Vergütung hängt davon ab, in welchem Monat die Photovoltaikanlage in Betrieb genommen wird.

Die Höhe der Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen ist nicht einheitlich. Sie unterscheidet sich zunächst danach, wie groß die maximale Leistung der PV-Anlage ist. Außerdem hängt die Höhe der Photovoltaik-Einspeisevergütung davon ab, zu welchem Zeitpunkt die Anlage in Betrieb genommen wird.